OMBUDSDIENST VERBRAUCHERSTREITSACHEN RECHTSANWALTSCHAFT

DER OMBUDSDIENST

An DE PUYDT ist die Ombudsfrau. Seit 1999 ist sie als Rechtsanwältin bei der niederländischen Anwaltskammer in Brüssel tätig.

Wie geht der Ombudsdienst vor?

Ein Mandant-Verbraucher oder ein Rechtsanwalt reicht gratis eine Beschwerde beim Ombudsdienst ein. Der Ombudsmann/die Ombudsfrau nimmt alle Beschwerden entgegen und kontrolliert, ob diese vollständig und zulässig sind. Er/sie verweist die Beschwerde an einen lokalen Ombudsmann bzw. eine Ombudsfrau, der/die diese behandeln wird.

Jede Rechtsanwaltschaft hat eine Liste mit mindestens 3 lokalen Ombudsmännern/Ombudsfrauen. Sie alle verfügen über die nötige Erfahrung und Kenntnis und sind allesamt anerkannte Vermittler. So garantieren sie eine menschliche und korrekte Behandlung der Beschwerde.

Der Ombudsmann/die Ombudsfrau wählt den lokalen Ombudsmann/die lokale Ombudsfrau aus der Liste der Rechtsanwaltschaft, an welcher der fragliche Rechtsanwalt eingetragen ist. Wenn der Mandant mit dieser Wahl nicht einverstanden ist, ernennt der Ombudsmann/die Ombudsfrau eine Person aus einer Liste eines anderen Gerichtsbezirks. So gewährleistet der Ombudsdienst die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des lokalen Ombudsmannes bzw. der Ombudsfrau.

Der lokale Ombudsmann/die lokale Ombudsfrau untersucht die Beschwerde und sucht mögliche Lösungen. Er/sie kann zu diesem Zweck sowohl den Rechtsanwalt als auch den Mandanten (gesondert oder gemeinsam) befragen. Der lokale Ombudsmann/die lokale Ombudsfrau schlägt eine Lösung vor und spricht Empfehlungen aus. Rechtsanwalt und Mandant können diese Lösung und Empfehlungen befolgen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Sie können auch selbst Vorschläge unterbreiten.

Zuerst auf einer niedrigeren Ebene Lösungen suchen

Der Ombudsdienst steht an der Spitze der Pyramide der sogenannten außergerichtlichen Streitbeilegung (nicht vor dem Gericht) zwischen Rechtsanwälten und Mandanten.

Auf der niedrigsten Ebene kann auch eine Rechtsanwaltskanzlei selbst einen ähnlichen Dienst einrichten. Wenn ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwaltskanzlei über einen derartigen Dienst verfügen, müssen Sie zuerst versuchen, Ihr Problem über diesen Dienst zu lösen. Auch wenn es keinen derartigen Dienst gibt, müssen Rechtsanwalt und Mandant stets zuerst versuchen, ihre Probleme auszusprechen und zu lösen. Erst, wenn auf diese Weise keine Lösung erlangt wird, können Sie den Ombudsdienst in Anspruch nehmen.

Gesetzeskonform

Das Gesetz besagt, dass Verbraucherstreitsachen in erster Linie außerhalb des Gerichts gelöst werden müssen. Es ermöglicht, dass ein bestimmter Sektor oder eine Berufsgruppe eine eigene Instanz schafft, die dafür verantwortlich ist, eine qualifizierte Körperschaft. Für die flämischen Rechtsanwälte ist dies der Ombudsdienst Verbraucherstreitsachen Rechtsanwaltschaft (OCA). Der Ombudsdienst ist befugt, bei allen Streitsachen zwischen flämischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten zu intervenieren. Er berücksichtigt dabei das Gerichtsgesetzbuch, das Wirtschaftsgesetzbuch und die deontologischen Vorschriften.

FINANZIERUNG

Der Ombudsdienst Verbraucherstreitsachen (OCA) verfügt über ein eigenes Budget, das für die Erfüllung seiner Aufgaben ausreichend ist. Das Budget wird von der Kammer der Flämischen Rechtsanwaltschaften zuerkannt, dem gesetzlichen Berufsverband der flämischen Rechtsanwaltschaften.
Der Ombudsmann/die Ombudsfrau entscheidet unabhängig, auf welche Art und Weise das Budget verwendet wird, abhängig von den Bedürfnissen und der Arbeitsbelastung des OCA, doch niemals abhängig vom Ergebnis der außergerichtlichen Streitbeilegung.

KONTAKTIEREN SIE UNS

Wenn Sie eine allgemeine Frage über den Ombudsdienst haben, können Sie diese mittels des nachfolgenden Formulars stellen.
Für das Einreichen einer Beschwerde verwenden Sie bitte das Antragsformular. Möchten Sie die Daten dieser Website lieber auf einem dauerhaften Datenträger erhalten? Lassen Sie es uns über das Kontaktformular wissen.