FAQ

Auf dieser Seite werden die am häufigsten gestellten Fragen veröffentlicht.

Wer ist der Ombudsmann/die Ombudsfrau, der die Beschwerden behandelt?

Rechtsanwältin An De Puydt ist die Ligeca-Ombudsfrau auf niederländischsprachiger Seite. Sie beantwortet Fragen, versucht zu verdeutlichen und nimmt Beschwerden entgegen, die sie an eine(n) lokalen Ombudsmann/Ombudsfrau zur weiteren Behandlung weiterleitet. Sie verfolgt die lokal erzielte Lösung und fügt eventuell noch eine unverbindliche Empfehlung hinzu.

Der/die lokale Ombudsmann/Ombudsfrau wird für gewöhnlich innerhalb des Gerichtsbezirks gewählt, in dem der beteiligte Rechtsanwalt eingetragen ist. Sie können als Antragsteller jedoch einen anderen Gerichtsbezirk wählen, wenn dies neutraler erscheint oder wenn dieser einfacher zu erreichen ist.

Was macht der/die (lokale) Ombudsmann/Ombudsfrau genau?

Als anerkannter Vermittler versucht sowohl der/die Ligeca-Ombudsmann/Ombudsfrau als auch der/die lokale Ombudsmann/Ombudsfrau eine menschlich korrekte Behandlungsweise der Fragen, Anmerkungen und Beschwerden anzustreben:

– Er/sie hat Verständnis für beide Parteien.

– Er/sie hört zu und sorgt für den nötigen Dialog.

– Er/sie bittet um Auskünfte und erläutert.

– Er/sie versöhnt und strebt mögliche Lösungen an.

– Er/sie unterbreitet (unverbindliche) Empfehlungen

Wie wird der/die Ombudsmann/Ombudsfrau ernannt?

Der/die Ombudsmann/Ombudsfrau wird von der Kammer der flämischen Rechtsanwaltschaften nach Vorschlag eines externen Beirats ernannt.  Der/die Ombudsmann/Ombudsfrau wird von der Kammer der flämischen Rechtsanwaltschaften nach Vorschlag eines externen Beirats ernannt. Die lokalen Ombudsmänner/-frauen werden von den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer der jeweiligen Rechtsanwaltschaften vorgeschlagen. Alle haben ein verlängerbares Mandat von 3 Jahren. Sie sind alle Rechtsanwälte, können jedoch während ihres Mandats als Ombudsmann/Ombudsfrau kein einziges Mandat in der Kammer der Flämischen Rechtsanwaltschaften oder den lokalen Rechtsanwaltschaften annehmen.

Was kostet eine Beschwerdebehandlung bei Ligeca?

Die Behandlung der Fragen und Beschwerden bei Ligeca ist gratis.

Wenn Sie sich von einem Dritten unterstützen lassen, z. B. von einem anderen Rechtsanwalt oder einem Berater, müssen Sie dies als Antragsteller wohl selbst bezahlen.

Wer kann eine Beschwerde einreichen?

Sowohl Der Mandant als auch der Rechtsanwalt können eine Beschwerde einreichen.

Der Mandant muss ein Verbraucher sein und darf keinen Rechtsanwalt für Firmen- oder Handelszwecke in Anspruch genommen haben. Im Namen eines Unternehmens eingereichte Beschwerden werden somit nicht angenommen.

Welche Beschwerden behandelt Ligeca (nicht))

Sie können sich mit verschiedenen Fragen und/oder Problemen im Hinblick auf die Beziehung zwischen Rechtsanwalt und Kunden an Licega wenden. Der/die Ombudsmann/Ombudsfrau behandelt Fragen und Beschwerden über Honorare, über die Aufgabe des Rechtsanwaltes, über den Mangel an Information und Kommunikation, über verspätete Reaktionen usw.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich die Fragen und Beschwerden von Mandanten auf ihren eigenen Rechtsanwalt beziehen, also über den Rechtsanwalt, der eingeschaltet wurde, um die persönlichen Interessen des Mandanten zu verteidigen und mit dem der Mandant einen Vertrag abgeschlossen hat. Das bedeutet, dass Beschwerden über den Rechtsanwalt der Gegenpartei oder über die Entscheidungen des Büros für Rechtsbeistand nicht von Ligeca behandelt werden. Auch für Beschwerden über einen Rechtsanwalt, der ein gerichtliches Mandat ausübt (Verwalter, Schuldenvermittler) sind wir nicht zuständig. Dabei handelt es sich nämlich um eine Vertragsbeziehung und nicht um eine Verbraucherstreitsache.

Wenn bereits ein Gerichtsverfahren zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt läuft, kann Licega nicht mehr einschreiten, um eine Versöhnung zu erreichen. Als außergerichtliche Instanz ist sie in diesem Fall nicht mehr zuständig.

Schließlich ist Ligeca nicht befugt, eine Disziplinarstrafe auszusprechen. Dies bleibt die exklusive Zuständigkeit des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer.

Was ist der Unterschied zwischen einem Verfahren bei Ligeca und dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer?

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer hat die Aufgabe, zu gewährleisten, dass jeder Rechtsanwalt seinen Beruf auf korrekte Weise und im Rahmen der von ihm beaufsichtigten Rechtsanwaltschaft ausübt. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Präsident der Rechtsanwaltskammer disziplinarrechtlich auftreten. So ist der Präsident der Rechtsanwaltskammer der „Wachhund“ der Rechtsanwaltschaft.

Ligeca spielt jedoch eine andere Rolle. Der/die Ombudsmann/Ombudsfrau versucht nämlich, Informationen zu verschaffen, zu verdeutlichen und zu versöhnen. Er wird versuchen, eine Lösung für einen Konflikt zu finden, mit der alle Parteien einverstanden sind.

Die beiden Instanzen bestehen parallel nebeneinander. Die Entscheidung, sich mit einer Beschwerde an die eine oder andere Instanz zu wenden, ist gänzlich unverbindlich.

Ist eine Beschwerde bei Ligeca vertraulich?

Ligeca behandelt alle eingegangenen Informationen streng vertraulich.

Darüber hinaus ist jede(r) bei Ligeca involvierte Ombudsmann/Ombudsfrau ein Rechtsanwalt und unterliegt somit dem Berufsgeheimnis.

Bewirkt eine Beschwerde bei Ligeca Verpflichtungen?

Das Verfahren bei Ligeca ist ein gütliches Verfahren, sodass Sie nicht verpflichtet sind, daran teilzunehmen. Sie können sich auch jederzeit zurückziehen.

Darüber hinaus wird Ligeca versuchen, eine Erklärung zu bieten und die Parteien zu versöhnen. Dabei kann Ligeca eine unverbindliche Empfehlung formulieren, aber sie kann niemals eine Entscheidung auferlegen.

ACHTUNG: wenn die Parteien durch das Einschreiten von Ligeca eine Vereinbarung erreichen oder einer Empfehlung des/der Ombudsmannes/Ombudsfrau folgen, wird davon ein Protokoll erstellt. Die Vereinbarung ist ab diesem Zeitpunkt verbindlich und beide Parteien sind folglich zur Einhaltung verpflichtet.

 

Bei Nichteinhaltung der Vereinbarung kann das Protokoll dem Gericht vorgelegt werden, um eine Vollstreckung zu erreichen.

 

In welcher Sprache wird eine Beschwerde behandelt?

Weil die Vorschriften den Schutz des Verbrauchers bezwecken, ist es der Mandant, der die Sprache wählt, in der er die Beschwerde einreichen möchte.

Abhängig von seiner Wahl gelangt der Mandant zu einem niederländisch-, französisch- oder deutschsprachigen Formular. Eine Beschwerde kann auch auf Englisch eingereicht werden.

Wie lange dauert die Behandlung einer Beschwerde?

Die für die Erledigung einer Streitsache vorgesehene Frist beträgt 90 Tage. Diese Frist kann in Ausnahmefällen einmal um denselben Zeitraum verlängert werden.

Im Jahr 2022 betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit 80 Tage. Da wir jedoch einen personalisierten Ansatz bevorzugen und jede Beschwerde individuell behandeln, musste die 90-Tage-Frist in vielen Fällen verlängert werden.

Was ist das mögliche Ergebnis einer Beschwerde bei Ligeca?

Es sind drei Ergebnisse möglich:

  • Es wird eine Regelung auf lokaler Ebene getroffen. Die Parteien sind dann verpflichtet, diese Vereinbarung einzuhalten.
  • Es wird lokal keine Lösung gefunden. Dann kehrt die Beschwerde zu Ligeca zurück, die eventuell eine unverbindliche Empfehlung an die Parteien formuliert. Wenn die Parteien vereinbaren, einer Empfehlung zu folgen, die der/die Ombudsmann/Ombudsfrau vorgeschlagen hat, sind sie daran gebunden.
  • Eine der Parteien entscheidet sich, sich aus dem Verfahren zurückzuziehen, bevor man lokal oder auf Ebene des Ombudsdienstes zu einer Regelung oder Empfehlung gelangt.

Wenn der Empfehlung des Ombudsdienstes nicht gefolgt wird oder wenn sich eine der Parteien dafür entscheidet, sich zurückzuziehen, endet die Behandlung der Streitsache vor dem Ombudsdienst.

 

Welches Verhältnis besteht zwischen Ligeca und der Kammer der flämischen Rechtsanwaltschaften?

Ligeca ist eine vollständig selbstständige agierende Körperschaft innerhalb der Kammer der flämischen Rechtsanwaltschaften. Licega verfügt über ein eigenes Budget, und bekommt keinerlei Anweisungen von der Kammer der flämischen Rechtsanwaltschaften noch von ihren Verwaltungsorganen noch von den Präsidenten der mit den lokalen Rechtsanwaltschaften verbundenen Rechtanwaltskammern.