Mit welchen Beschwerden können Sie sich an den Ombudsdienst wenden?
Der Ombudsdienst behandelt alle möglichen Streitsachen, die zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandant entstehen können und die sich auf die Dienstleistung des Rechtsanwaltes beziehen. Beide Parteien können eine Beschwerde einreichen.
Beispiele:
- Ein Mandant ist der Meinung, dass sein Rechtsanwalt zu viel Geld für seine Dienstleistung verlangt.
- Ein Mandant ist unzufrieden, weil er seinen Rechtsanwalt niemals erreichen kann oder zu wenig Antworten auf seine E-Mails erhält.
- Ein Rechtsanwalt findet, dass sein Mandant zu wenig Informationen gibt, um die Sache gut bearbeiten zu können.
- Ein Rechtsanwalt ist unzufrieden, weil sein Mandant notwendige Beweisstücke oder Dokumente zu spät übermittelt.
Mit welchen Beschwerden können Sie sich nicht an den Ombudsdienst wenden?
Der Ombudsdienst ist nicht für disziplinarische Verstöße zuständig. Wenn Ihr Rechtsanwalt einen disziplinarischen Verstoß (eine Verletzung seiner Berufsregeln) begeht, können Sie sich an den Präsident der Rechtsanwaltskammer der Rechtsanwaltschaft wenden, bei der Ihr Rechtsanwalt eingetragen ist. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer steht an der Leitung der Rechtsanwaltschaft.
Mittels dieses Links können Sie nachsehen, an welcher Rechtsanwaltschaft Ihr Rechtsanwalt eingetragen ist.
Die Kontaktdaten der Präsidenten der Rechtsanwaltskammer der verschiedenen Rechtsanwaltschaften finden Sie hier.
Versuchen Sie stets zuerst, Ihre Beschwerde mit Ihrem Rechtsanwalt auszudiskutieren. Ein gutes Gespräch kann bereits eine Lösung bieten.